Fördermittelpass entwickelt von der SH VermögensArchitekt GmbH

Vertragsgrundlage

Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung des Fördermittelpasses der SH VermögensArchitekt GmbH durch Unternehmerinnen und Unternehmer.

Stand: 21. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Fördermittelpasses, den die SH VermögensArchitekt GmbH, Hegelstraße 23, 39104 Magdeburg (nachfolgend „Anbieter“), als Software über das Internet bereitstellt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Immobilienmaklerinnen und -makler. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

(4) Wird der Fördermittelpass unter dem Erscheinungsbild eines Verbandes oder Partners bereitgestellt, bleibt der Anbieter alleiniger Vertragspartner. Der Verband wird nicht Partei dieses Vertrags.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Webanwendung zur Verfügung, mit der sich für eine Immobilie in Frage kommende Förderprogramme ermitteln und daraus drei Dokumente erzeugen lassen: Fördermittelpass, Akquise-Blatt und Bankvorlage.

(2) Der Anbieter pflegt einen Katalog von Förderprogrammen und weist zu jedem Programm den Stand der letzten Prüfung aus.

(3) Die Anwendung ist ein Rechen- und Darstellungswerkzeug. Sie erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Förderberatung. Die ausgewiesenen Beträge sind unverbindliche Beispielrechnungen und keine Förderzusage. Maßgeblich sind allein die Richtlinien, Merkblätter und Bescheide der Förderstellen sowie die Entscheidung der finanzierenden Bank.

(4) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 99 %, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die er nicht zu vertreten hat.

(5) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt er mindestens vier Wochen vorher mit.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Zugang

(1) Der Kunde legt über die Website einen Zugang an und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Mitgliedschaft zustande.

(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter. Ein Zugang gilt für eine natürliche Person; für weitere Mitarbeitende sind weitere Zugänge zu erwerben.

(3) Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.

§ 4 Preise, Testphase, Zahlung

(1) Die Mitgliedschaft kostet 19,99 € netto je Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die ersten 14 Tage sind kostenfrei. Kündigt der Kunde innerhalb dieser Frist, entstehen keine Kosten.

(3) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und jeweils im Voraus für den kommenden Monat eingezogen. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von sieben Tagen sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(5) Der Anbieter darf die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde darf in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(2) Der Kunde kündigt über das Kundenportal in seinem Konto. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzbar.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden 30 Tage abrufbar und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und beachtet die geltenden Gesetze.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die von ihm eingegebenen Daten Dritter — insbesondere von Kaufinteressenten — erheben und verarbeiten darf, und erfüllt die ihm obliegenden Informationspflichten.

(3) Der Kunde prüft die erzeugten Dokumente vor der Weitergabe auf Plausibilität und Aktualität.

(4) Untersagt sind automatisierte Massenabrufe, das Umgehen technischer Schutzvorkehrungen sowie das Weiterverkaufen des Zugangs.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, die Anwendung bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Die erzeugten Dokumente darf der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkt für seine berufliche Tätigkeit verwenden, vervielfältigen und an Dritte weitergeben. Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus.

(3) An der Anwendung selbst, am Programmkatalog und an den Gestaltungselementen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde eingibt — insbesondere Angaben zu Kaufinteressenten —, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieses Vertrags; der Anbieter stellt sie in Textform bereit.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Anwendung. Mängel beseitigt er in angemessener Frist.

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben der Förderstellen und nicht darauf, dass eine Förderung tatsächlich bewilligt wird.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im vorangegangenen Jahr gezahlte Vergütung.

(3) Für entgangene Förderungen, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

(4) Der Kunde sichert die von ihm eingegebenen Daten in zumutbarem Umfang selbst.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern und teilt das mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, darf jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Magdeburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.